Der Personalausweis (von personalis, „persönlich“) oder die Identitätskarte (von lateinisch identitas (Identität), abgeleitet von idem (derselbe, dasselbe); vgl. franz. carte d’identité, engl. identity card) ist ein von staatlichen Stellen ausgegebenes Dokument zur Identifikation einer Person (Identitätsnachweis) in Form eines amtlichen Lichtbildausweises. Einige Länder ermöglichen die Funktion einer elektronischen Identität (eID, e-ID) auf dem Chip ihrer Ausweise. Zunehmend ist das Kreditkartenformat üblich (ID-1 auf ISO/IEC 7810). mini|Preußischer Personalausweis 1923

Europa

Deutschland mini|Vorder- und Rückseite des in Deutschland seit dem 2. Mai 2024 ausgestellten Personalausweises

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet. Eine Mitführpflicht besteht innerhalb Deutschlands grundsätzlich nicht.

Ab 1. April 1987 erfolgte die Ausgabe von Personalausweisen in Form von kunststofflaminierten Karten mit Papierinlett im ID-2-Format (10,5 cm × 7,4 cm). Seit 1. November 2010 erfolgt die Ausgabe des neuen Personalausweises (nPA) im ID-1-Format (Scheckkartengröße) mit RFID-Chip, in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden.

Alle Chip-Funktionen des Personalausweises sind auch in dem quelloffenen Projekt „PersoSim“ implementiert; dort wird der Personalausweis sowie das dazugehörige Lesegerät in Software simuliert.

Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind in der Regel ausreichend, um sich als deutscher Staatsbürger auszuweisen.VG München, Urteil vom 11. Dezember 2019 – M 25 K 17.2264 Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird daher grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

Genau wie Reisepässe sind Personalausweise Eigentum der Bundesrepublik, können also nicht verkauft, verschenkt oder vererbt werden.

Österreich mini|Österreichischer Personalausweis, seit August 2021

Der österreichische Personalausweis wurde in seiner heutigen Form im Jahr 2002 im Scheckkartenformat eingeführt. Im Jahr 2012 besaßen rund zehn Prozent der Österreicher dieses Dokument. Für österreichische Staatsbürger besteht innerhalb Österreichs weder die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen noch Ausweisdokumente mitzuführen.

Für Kinder unter zwölf Jahren gilt der Personalausweis fünf Jahre, danach zehn Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Jänner 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.

Nicht zu verwechseln ist der österreichische Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist, oder dem äußerlich ähnlichen grünen Lichtbildausweis für EWR-Bürger.

Die Ausstellung des Personalausweises kostet 91 Euro und der Antrag muss persönlich gestellt werden. Er ist in allen Staaten der Europäischen Union und den meisten anderen Staaten Europas gültig (außer Belarus, Kasachstan, Russland, Türkei, Ukraine und Vereinigtes Königreich).

Eine verbindliche, aktuelle Auskunft, ob für die Einreise der Personalausweis ausreichend ist, kann über den Bürgerservice des Außenministeriums bei den länderspezifischen Reiseinformationen unter Angabe des Landes und des Punktes „Reiseinformation“ abgefragt werden.

Schweiz mini|Schweizer Identitätskarte, seit 2023

Identitätskarten (IDK, umgangssprachlich und allgemeingebräuchlich ID) sind die amtlichen Personalausweisdokumente der Schweiz und als Passersatz in den meisten Ländern Europas sowie in der Türkei gültig.§ 3 Abs. 3 Nr. 5 der AufenthaltsverordnungPass und Identitätskarte – Info, Links, Bundesamt für Polizei fedpol, auf fedpol.admin.ch Sie sind seit 1995 als Kunststoffkarten im Scheckkartenformat ausgeführt und haben beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Frühere Ausgaben waren in Papierform hergestellt. Die Gültigkeit der Identitätskarte beträgt für Erwachsene zehn Jahre, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr fünf Jahre. Für Schweizer Bürger besteht innerhalb der Schweiz keine Ausweis- und folglich auch keine Mitführpflicht.

Der Geburtsort ist auf der Schweizerischen Identitätskarte nicht genannt, stattdessen jedoch der Heimatort, was beim Ausfüllen von Formularen im Ausland zu Problemen führen kann, da mit dem CH-Ausweis keine amtliche Angabe des Geburtsorts vorgewiesen werden kann.

Im Gegensatz zu z. B. Mitgliedsländern der EU ist keine eID-Funktion der ID vorgesehen.E-ID umsetzen – zur eID und Entwicklung, E-Government Schweiz, auf egovernment.ch

Ausländer erhalten keine Identitätskarten, sondern sogenannte Ausländerausweise, die sich je nach Art der Aufenthaltsbewilligung unterscheiden und von den kantonalen Behörden ausgestellt werden.

Der Begriff „Personalausweis“ wird in der Schweiz üblicherweise für den Mitarbeiterausweis verwendet (siehe auch Helvetismus).

Belgien mini|Belgischer Personalausweis

In Belgien werden an die Bevölkerung sukzessive elektronische Personalausweise mit Kartenchip – die sogenannte „eID“ – im Scheckkartenformat ausgegeben. Auf dem Chip sind neben den Informationen, die sich auch in gedruckter Form auf der eID befinden, lediglich die Adresse des Inhabers (nicht aufgedruckt) und eine elektronische Signatur gespeichert. Zur eindeutigen Identifikation im Internet können passende Kartenlesegeräte erworben werden. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also vornehmlich Jugendliche, ausgegeben. Sie werden mit Jugendschutzfunktionen kombiniert. So sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern mit einem bestimmten Alter benutzt werden können. Die eID ist zehn Jahre gültig.

Estland mini|Estnischer Personalausweis

In Estland gibt es den Personalausweis seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die auch noch für andere Zwecke einsetzbar ist. So kann man damit beispielsweise (wenn man am PC ein Kartenlesegerät hat) rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben. Der Personalausweis gilt ebenso als Nachweis der Krankenversicherung. Des Weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis für fünf Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren für zehn Jahre.

Ausländern wird als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers der Ausweis ausgehändigt.

Finnland mini|Finnischer Personalausweis

In Finnland werden Personalausweise (finnisch: henkilökortti, schwedisch: identitetskort) im Scheckkartenformat von der Polizei ausgegeben. Personalausweise, die ab dem 1. März 1999 ausgegeben worden sind, sind als Reisedokumente in der EU gültig. Die Polizei stellt auch Personalausweise an Ausländer mit Wohnsitz in Finnland aus. Diese sind aber nicht als Reisedokument verwendbar.

Die Personalausweise enthalten einen Chip und können zur Identifizierung mittels elektronischer Signatur eingesetzt werden Insbesondere Behördendienste (wie die Steuerbehörde) können so über das Internet in Anspruch genommen werden.

Im Alltag verwenden viele Finnen entweder den Führerschein oder die mit Lichtbild versehene Sozialversicherungskarte (KELA-Karte) als Ausweis. Das Ausstellen von KELA-Karten mit Bild wurde jedoch zum 13. Oktober 2008 eingestellt; stattdessen kann der Personalausweis mit den sozialversicherungsrelevanten Informationen versehen werden. Insofern wird die Verbreitung des eigentlichen Personalausweises voraussichtlich zunehmen.

Beim Einsatz von ausländischen Ausweisen oder Führerscheinen gibt es gelegentlich Probleme, weil darauf die in Finnland allgegenwärtige Personennummer nicht enthalten ist (auf den finnischen Führerscheinen dagegen schon). Deswegen kann es für Ausländer in der Praxis von Vorteil sein, sich einen finnischen Personalausweis zu beschaffen, wenn man nicht seinen Führerschein eintauschen möchte.

Italien mini|Italienischer Personalausweis, Version 3.0 (ab 2022) mini|In Südtirol ausgestellte Identitätskarten sind zusätzlich auf Deutsch beschriftet

In Italien wird der Personalausweis als Carta d’identità (deutsch Identitätskarte) bezeichnet und ist zehn Jahre gültig, wobei nicht das Ausstellungsdatum des Dokuments, sondern das Geburtsdatum der betreffenden Person zugrunde gelegt wird. Der ursprüngliche, auf Papier ausgestellte und relativ großformatige Personalausweis wurde ab 2001 in einem zwei Jahrzehnte währenden Prozess schrittweise vom elektronischen Personalausweis (Carta d’identità elettronica, CIE) im Kreditkartenformat ID-1 mit NFC-Chip abgelöst. Seit 2010 ist bei der Ausstellung des Ausweises die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend. Alle elektronischen Personalausweise sind auf Italienisch und Englisch beschriftet. In den Gebieten sprachlicher Minderheiten in Norditalien werden zudem Ausweise mit einer zusätzlichen Sprache ausgegeben. Es gibt drei dreisprachige Versionen: italienisch-deutsch-englisch in Südtirol, italienisch-englisch-französisch im Aostatal und italienisch-englisch-slowenisch in Friaul-Julisch Venetien.

Der Personalausweis wird in Italien für Italiener und für in Italien lebende Ausländer (mit Angabe ihrer Staatsangehörigkeit) von den Gemeinden ausgestellt. Italiener, die im AIRE-Register der im Ausland lebenden Italiener eingetragen sind, erhalten ihn in dem jeweils für sie zuständigen Generalkonsulat. Der Ausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und als Reisedokument innerhalb der EU.

Der elektronische Personalausweis kann weiters mit der digitalen Identität des Inhabers verknüpft werden, um Online-Services der italienischen öffentlichen Verwaltung zu nutzen.

Kroatien mini|Kroatien ID Card Release 2021 mini|Kroatischer Personalausweis ab 2021 – Rückseite

In Kroatien wird der Personalausweis Osobna iskaznica genannt und ist ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Der kroatische Personalausweis ist zweisprachig (Kroatisch und Englisch), während der Reisepass (Putovnica) dreisprachig (Kroatisch, Englisch und Französisch) ist. Für kroatische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die EU-Staaten sowie in die übrigen Länder Südosteuropas (wie Montenegro, Bosnien und Herzegowina). Die neuen Personalausweise (eOI) haben ein Zertifikat für Onlineunterschriften und den Zugang zur digitalen Verwaltung (e-građanin), neuerdings auch per App auf dem Mobiltelefon. Das Aussehen des neuen Personalausweises hat sich geändert, mittlerweile ziert diesen auch eine Europaflagge mit dem Zeichen HR. Eine weitere Besonderheit ist, dass der neue Personalausweis auch als Gesundheitskarte für Pflichtversicherte in Kroatien verwendet werden kann. Er enthält auch den sogenannten MBO (englisch PHIN), matični broj osigurane osobe, zu deutsch ‚Identifikationsnummer der versicherten Person‘.

Der Geburtsort ist auf der kroatischen Identitätskarte nicht genannt, was beim Ausfüllen von Formularen im Ausland zu Problemen führen kann.

Liechtenstein

mini|Liechtensteiner Identitätskarte 2024