mini|Antisemitische Karikatur als Titelblatt von La Libre Parole, Untertitel: „ihr Vaterland“ (1893)
Antisemitismus, eine mit Nationalismus, Sozialdarwinismus und Rassismus verbundene Judenfeindlichkeit, tritt seit der Aufklärung in Europa auf. Er löste den älteren christlichen Antijudaismus ab oder transformierte ihn. Der ab 1878 entstandene Rassenantisemitismus führte als Staatsideologie in der Zeit des Nationalsozialismus zum Holocaust (1941–1945).
Voraussetzungen Sozialökonomische Situation der jüdischen Minderheit
Juden bildeten um 1800 in den meisten Ländern Mitteleuropas die größte nichtchristliche Minderheit. Sie gehörten überwiegend zur Unterschicht, da ihnen im Mittelalter Grunderwerb und Ackerbau, die Mitgliedschaft in Handwerkszünften und Kaufmannsgilden sowie der Aufstieg in den Adel verboten waren. Isolierung in städtischen Ghettos und die ständige Existenzbedrohung durch Pogrome kennzeichneten damals ihre Lage.
In der Frühen Neuzeit blieben Juden im Konkurrenzkampf mit Nichtjuden nur bestimmte Berufsbereiche: nichtzünftiges Handwerk (wie Metzger), Kramhandel, Pfandleihe, Kleinkreditgewerbe, Brauwesen und Schankwirtschaften, Hausierergeschäft und reisender Landhandel. Wo sie, wie in Polen im 16. Jahrhundert, zeitweise eine gehobene und für den Adel unentbehrliche Stellung als Zoll- und Steuereinnehmer, Gutspächter, Holz- und Pferdehändler erreichten, wurden sie später vom Kleinadel und aufstrebendem christlichen Bürgertum verdrängt. Nur weniger als zwei Prozent der Juden erreichten den Status von wohlhabenden und geachteten „Hofjuden“ oder Ärzten. Die Masse lebte in „Judendörfern“ oder „Judengassen“ in religiöser, rechtlicher und ökonomischer Absonderung. Ihre Begegnungen mit der übrigen Bevölkerung beschränkten sich weitgehend auf Tauschgeschäfte und Märkte.
Bis etwa 1670 hatten die meisten deutschen Städte die Juden aufs Land vertrieben. Auch im 18. Jahrhundert wurden besonders mittel- und arbeitslose Juden oft von anderen bedrückten Ständen und städtischen Kaufleuten oder wegen Versorgungskrisen vertrieben, z. B. 1745 aus Prag, 1750 aus Breslau, 1772 bis 1790 aus dem Bezirk Dresden. Dort, wo man sie duldete, beschränkte man ihre Gewerbe und Heiratsmöglichkeiten und machte das Recht zur Ansiedlung von einem Mindestvermögen abhängig. Befristete „Schutzbriefe“ von Landesherren mussten mit hohen Sondersteuern bezahlt werden.
Seit etwa 1780 wanderten viele verarmte Juden aus Osteuropa, deren Vorfahren aus Mitteleuropa vor Pogromen geflohen waren, wieder westwärts. 1791 verfügte ein Statut der Zarin Katharina II., dass Juden nur noch in bestimmten Grenzgebieten wohnen und arbeiten durften, die dann im 19. Jahrhundert unter der Bezeichnung Ansiedlungsrayon bekannt wurden; in den Folgejahren wurden etwa 230.000 russische Dorfjuden ausgewiesen oder zwangsumgesiedelt. Daraufhin nahmen Vertreibungen von 1800 bis 1848 auch in Preußen wieder zu. Die Folge war eine stetige Abnahme, Verkleinerung und Verelendung der verbliebenen Judengemeinden. Dies verstärkte wiederum das negative Außenbild von ihnen, das sich etwa in den Legenden vom heimatlos durch die Zeiten wandernden Ewigen Juden spiegelte.Herbert A. Strauss, Norbert Kampe (Hrsg.): Antisemitismus, Bonn 1988, S. 77–82
1820 lebten im deutschsprachigen Raum etwa 220.000 Juden.Herbert A. Strauss: Der Holocaust als Epochenscheide der Antisemitismusgeschichte. In: Werner Bergmann, Rainer Erb (Hrsg.): Antisemitismus in der politischen Kultur nach 1945. Westdeutscher Verlag, Opladen 1990, S. 49 Bis zur Reichsgründung 1871 wurden es 512.000, bis 1910 615.000. Dabei sank ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von 1,25 Prozent auf knapp ein Prozent.Peter Pulzer: Die Entstehung des politischen Antisemitismus in Deutschland und Österreich 1867 bis 1914. Göttingen 2004, S. 74
1905 hatten 95 Prozent aller Orte im Deutschen Reich keine jüdischen Bewohner. 25 Prozent aller Juden lebte in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern.Shulamit Volkov: Antisemitismus als kultureller Code, München 2000, S. 135 Große Anteile davon – um 1885: 30, um 1910: 60 Prozent – konzentrierten sich in wenigen Großstädten, besonders in Berlin (um 1905: 144.000 Juden, entsprechend 3,7 Prozent der Gesamtbevölkerung) und in Frankfurt am Main. In Wien lebten 175.000 (8,6 Prozent), in Budapest 204.000 (23,1 Prozent) Juden. Davon waren etwa ein Fünftel ausländischer Herkunft, meist „Ostjuden“. Diese bewohnten oft aufgrund sprachlicher und sozialer Barrieren eigene Stadtviertel oder Enklaven und waren dadurch deutlich als Minderheit sichtbar.Klaus Hödl: Ostjuden. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus Band 3: Begriffe, Ideologien, Theorien. De Gruyter Saur, Berlin 2008, ISBN 978-3-598-24074-4, S. 260ff.
Die Berufsstruktur wandelte sich erheblich: Lebten um 1800 noch die weitaus meisten Juden von Not- und Kleinhandel, so fiel dieser Anteil bis 1907 auf unter zehn Prozent. 62 Prozent aller Juden arbeiteten nun im Warenhandel und Verkehrswesen (gegenüber 13 Prozent der übrigen Deutschen), 27 Prozent in Handwerk und Industrie, acht Prozent bei öffentlichen und privaten Dienstleistern, 1,6 Prozent in Land- und Forstwirtschaft. Es gab also nach wie vor fast keine jüdischen Bauern und wenige Industriearbeiter, aber viele Warenhändler. Auch der Anteil der Freiberufe – seit dem preußischen Erziehungsgesetz von 1833 als Wendung der Juden zu „Wissenschaften und Künsten“ gefördert – wuchs unter Juden überdurchschnittlich. Der Wohlstand vor allem städtischer Juden wuchs schneller als der der übrigen Deutschen, was Werner Sombart 1910 an ihren Steuerzahlungen nachwies. Auch die Zahl der von Juden geführten Großunternehmen und Banken wuchs bis 1914 an.Bernd Estel: Nationale Identität und Antisemitismus in Deutschland. In: Werner Bergmann, Rainer Erb: Antisemitismus in der politischen Kultur nach 1945. Opladen 1990, S. 61f. Juden waren also einerseits stärker in Großstädten und Handelsberufen konzentriert und konnten andererseits die Emanzipation stärker für sozialen Aufstieg nutzen als andere. Die seit Jahrhunderten vorgegebenen Diskriminierungs- und Ausgrenzungsmuster hatten sich immer auch auf solche sozialen Unterschiede und Reibungsflächen bezogen. So wurden die Juden in ökonomischen Umbrüchen und Krisen verstärkt als Ursache von Konflikten wahrgenommen und fixiert. Nicht zufällig fielen die Wellen des sich verstärkenden Antisemitismus z. B. 1819, 1873, 1879 ff., 1918–1924 und 1930 ff. zeitlich mit Wirtschaftskrisen zusammen.Herbert A. Strauss: Der Holocaust als Epochenscheide der Antisemitismusgeschichte. In: Werner Bergmann und Rainer Erb (Hrsg.): Antisemitismus in der politischen Kultur nach 1945. Opladen 1990, S. 47f. Deren undurchschaute ökonomische Ursachen wurden auf eine angebliche kulturelle, politische und ökonomische Dominanz der jüdischen Minderheit zurückgeführt.
Emanzipation und Reaktion
Die Schrift des preußischen Archivars Christian Wilhelm Dohm Über die bürgerliche Verbesserung der Juden (1781) wurde einflussreiches Leitbild der Judenemanzipation. Doch um 1800 lasen und diskutierten nur wenige meist adelige Gebildete solche Schriften. Die Mehrheit behandelte Juden weiterhin als Menschen minderen Werts und Rechts und fürchtete den Verlust ihrer eigenen ständischen Privilegien. Dies wog schwerer als die Aussicht auf mehr demokratische Partizipation. Die soziale Lage änderte sich allmählich in der Folge der bürgerlichen Demokratiebewegung. Dieser Prozess unterlag besonders im deutschsprachigen Raum ständigen Rückschlägen. Er war nur mit staatlichen Verordnungen durchsetzbar, die zudem traditionelle Diskriminierungen beibehielten.
Nach dem Habsburger „Toleranzpatent“ von 1781 brachte die französische Nationalversammlung den Juden 1791 erstmals in einem europäischen Staat die vollen Bürgerrechte. Sie hob damit aber auch ihre bisherige Gemeindeautonomie und Wehrdienstbefreiung auf und zwang sie so zur Assimilation. Der von Napoleon Bonaparte 1804 erlassene Code civil führte diese Gesetze auch in den von Frankreich eroberten deutschen Gebieten ein, u. a. dem Rheinland und Hamburg. Doch 1808 schränkte ein Dekret Napoleons die Bürgerrechte für Juden sowie deren Bewegungsfreiheit und Berufsmöglichkeiten wieder ein: Jüdische Kreditgeber mussten nachweisen, dass ihre Forderung an den Schuldner ohne „Betrug“ zustande gekommen sei, und Zinsen auf Darlehen auf fünf Prozent begrenzen; bei mehr als zehn Prozent vereinbarten Zinsen verfiel der Gesamtbetrag. Zudem durften Juden nur noch mit Vorlage eines jährlich erneuerten Leumundszeugnisses Geschäfte abschließen. Dies bedeutete für viele jüdische Händler und Kaufleute den Ruin.Hannes Ludyga: Judeneid. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus Band 4: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen. De Gruyter Saur, Berlin 2011, ISBN 978-3-598-24076-8, S. 189f. Der mittelalterliche, diskriminierende Judeneid im Rechtsverkehr mit Nichtjuden wurde in Frankreich 1839 abgeschafft. Bis 1812 folgten fast alle deutschen Staaten Dohms Gleichstellungsforderungen, zuletzt Preußen. Dessen Judenedikt schloss sie aber weiter vom gehobenen Staatsdienst aus, wobei dieses allerdings nur für die altpreußischen Gebiete, d. h. diejenigen, in denen das „Allgemeine Preußische Landrecht“ galt, zutraf. Die rechtsrheinischen Provinzen blieben davon dennoch ausgenommen, in ihnen galt der Stand von 1808 weiter. In den Folgejahren scheiterten Anläufe zur vollen Gleichberechtigung.
Nach den Befreiungskriegen erlaubte der Wiener Kongress von 1814 den Staaten des Deutschen Bundes, Napoleons Gesetze zurückzunehmen. Daraufhin widerriefen sie ihre bisherigen Zugeständnisse. Nach den Unruhen von 1819 (s. u.) kam es sogar wieder zu Ausweisungen von Juden (Lübeck). 1822 verbot Friedrich Wilhelm III. Juden Lehrberufe in Preußen und entließ sie aus allen Staatsdiensten. Daraufhin ließen sich viele gebildete Juden für Berufschancen und gesichertes Einkommen christlich taufen: Heinrich Heine sah im „Taufzettel das Entreebillet zur europäischen Kultur“.Ludwig Rosenthal: Heinrich Heine als Jude. Ullstein, Berlin 1973, S. 219
Erst ab 1830 forderten auch liberale Demokraten die „bürgerliche Verbesserung“ von Juden und Bauern, um den Feudalismus abzuschaffen. Der deutschpatriotische Jude Gabriel Riesser kämpfte für volle Religionsfreiheit ohne diskriminierende soziale Folgen und sorgte dafür, dass die Frankfurter Nationalversammlung 1848 diese in die Grundrechte des deutschen Volkes aufnahm. Viele deutsche Staaten, die Napoleons Dekret von 1808 übernommen hatten, hoben es erst 1849 auf. Bis 1850 blieben die preußischen Berufsverbote in Kraft, sodass Juden weiterhin nur verachtete und unsichere Nischenberufe und Kleingewerbe blieben.
Nach dem Großherzogtum Baden (1862) und der Stadt Frankfurt am Main (1864) wurde 1867 in der Österreich-Ungarischen Monarchie und 1869 im Norddeutschen Bund den Juden die volle Gleichberechtigung zugestanden und letzteres auf das Kaiserreich 1871 gesetzlich erstreckt.Andrea Djuren, Nicole Hummel: Entwicklungslinien des Antisemitismus bis zum Ende des Kaiserreiches. (PDF).
Frühantisemitismus Aufklärung, Idealismus und Romantik Naturwissenschaftlicher und sozialer Fortschritt veränderten seit dem Westfälischen Frieden von 1648 allmählich die Einstellung zur jüdischen Minderheit. Aus dem Naturrecht leitete die aufgeklärte Philosophie die Gleichberechtigung aller Bürger ab. Als deren Bedingung bzw. Ziel galt die Überwindung des irrationalen Aberglaubens des Antijudaismus ebenso wie die des „Judaismus“. Damit drängte das aufstrebende Bürgertum den kirchlichen Einfluss auf die Gesellschaft zurück, übernahm aber zugleich einen Großteil der tradierten antijüdischen Denk- und Verhaltensmuster.