Saargebiet (, in wörtlicher Übersetzung „Saarbeckengebiet“) bezeichnet das von 1920 bis 1935 vom Deutschen Reich abgetrennte Industriegebiet an der mittleren Saar. Mit einer Fläche von 1912 km² und 770.030 Einwohnern (1927) umfasste es den Südteil des Regierungsbezirks Trier der preußischen Rheinprovinz und den Westteil der bayerischen Pfalz. Es war in der Fläche um ein Viertel kleiner als das heutige Saarland. In den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Vertrags wurde das Saarbecken als Mandatsgebiet dem Völkerbund auf 15 Jahre übertragen und fremder Verwaltung unterstellt. Danach war ein Plebiszit über seine staatliche Zugehörigkeit abzuhalten. Bis dahin blieb es völkerrechtlich Teil des Deutschen Reichs. Frankreich erhielt als Beitrag zur wirtschaftlichen Wiedergutmachung seiner Kriegsschäden das Eigentum an den Steinkohlegruben und das Recht auf deren alleinige Ausbeutung.
Am 13. Januar 1935 fand das vorgesehene Plebiszit („Saarabstimmung“) statt, in dem 90,7 Prozent für die Zugehörigkeit zu Deutschland stimmten. Infolgedessen gelangte das Saargebiet vollständig zum Deutschen Reich zurück. Es fiel jedoch nicht an Preußen oder Bayern, sondern wurde als „Reichsland Saarland“ einem Reichskommissar unterstellt.
Name Die Begriffe Bassin de la Sarre und Territoire du Bassin de la Sarre des französischen Vertragstextes wurden in der deutschen diplomatischen Übersetzung im Reichsgesetzblatt mit „Saarbecken“ und „Saarbeckengebiet“ wiedergegeben. Der französische Begriff Bassin mit der Bedeutung „Becken, Flussgebiet, Kohlenrevier“Langenscheidts Taschenwörterbuch Französisch, 23. Auflage 1992, ISBN 3-468-11151-7. hat einen anderen Bedeutungsumfang als das deutsche Wort. Die Regierungskommission verwendete im Amtsblatt 1920 verschiedene Namen nebeneinander, neben „Saarbecken“ auch „Saargebiet“ (wie das Schwerindustriegebiet an der Saar seit den 1890er Jahren zumeist bezeichnet wurde) und „Saarland“.Bekanntmachung an die Bewohner des Saargebietes, datiert vom 26. Februar 1920, Amtsblatt 1920, S. 1 (). Als Kurzformen wurden im Französischen la Sarre und im Deutschen „die Saar“ verwendet, als Adjektive sarrois bzw. „saarländisch“, da es zu „Saar“ oder „Saargebiet“ kein Adjektiv gibt. Die Namensfindung blieb lange politisch umstritten.Wolfgang Laufer: Saarbecken, Saargegend, Saargebiet. In: Saargeschichte|n, 2/2007, Saarbrücken 2007, S. 2–4.
Grenzen mini|Markierungsstein der ehemaligen Grenze Saargebiet/Deutschland bei Theley (2011) Die Grenzen des Saargebiets wurden durch Artikel 48 des Versailler Vertrags festgelegt. Die Grenzziehung bezog die Wohnorte der Bergleute, die in den Kohlengruben des Saarreviers arbeiteten, mit ein. Das Gebiet umfasste an preußischen Gebietsteilen die kreisfreie Großstadt Saarbrücken, die Kreise Saarbrücken, Ottweiler und Saarlouis sowie Teile der Kreise Merzig und St. Wendel, an bayerischen Gebietsteilen das Bezirksamt St. Ingbert sowie Teile der Bezirksämter Homburg und Zweibrücken. Während die Grenze des Saargebiets gegen Frankreich und Preußen durch Verwaltungsgrenzen bestimmt war, folgte die Grenzziehung gegen Oldenburg und Bayern topografischen Gegebenheiten, so dass eine Festlegung der Grenzlinie im Gelände erforderlich war. Diese Arbeit wurde einem Ausschuss von fünf Mitgliedern übertragen (davon eines von Frankreich, eines von Deutschland und drei vom Rat des Völkerbundes ernannt). Der Ausschuss legte seine Ergebnisse am 20. Dezember 1920 in Paris für alle Beteiligten bindend nieder. Die Grenzlinie wurde 1921 in Form von zwei Atlanten mit Karten im Maßstab 1:2.500 publiziert.Atlas des cartes de la Frontière du Bassin de la Sarre, partie Germano-Sarroise. Atlas der Grenzkarten des Saargebietes, deutsch-saarländischer Teil, 73 Blatt, Druck, Berlin 1921. Atlas des cartes de la Frontière du Bassin de la Sarre, partie Franco-Sarroise. Atlas der Grenzkarten des Saargebietes, saarländisch-französischer Teil, 46 Blatt, Druck, Saarbrücken 1921.
Die neue Saargebietsgrenze trennte gewachsene Familien-, Verwaltungs- und Wirtschaftsbeziehungen, schnitt die Städte St. Wendel, Homburg und Zweibrücken von Teilen ihres Umlands ab und war bei der Bevölkerung unbeliebt. Dazu trugen nach der Errichtung der Zollgrenze die Zollkontrollen und Zollformalitäten noch bei. Der Wunsch nach Abschaffung der ungeliebten Saargebietsgrenze war eines der Motive für das Abstimmungsverhalten der Saarländer 1935.
Verwaltung mini|Karte des Saargebiets 1920–1935 Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 wurde das Saargebiet für 15 Jahre dem Mandat des Völkerbundes unterstellt. Am 27. Februar 1920 löste die vom Völkerbund ernannte Regierungskommission des Saargebietes (Commission de gouvernement du Bassin de la Sarre) die bisherige französische Militärverwaltung ab. Die fünfköpfige Regierungskommission bestand aus einem Franzosen, einem aus dem Saargebiet stammenden Nicht-Franzosen und drei Mitgliedern anderer Nationen, die weder Deutsche noch Franzosen sein durften. Die Völkerbundregierung stützte sich nur auf das französische Militär; die Bevölkerung stand nicht hinter ihr.Jürgen Hannig: Die Saarregion, Frankfurt am Main 1995, Nr. 58, S. 81 f.: Bericht der Regierungskommission des Saargebiets an den Völkerbundsrat vom 1. Juni 1920, ISBN 3-425-07225-0. Durch Verordnung der Regierungskommission vom 24. März 1922 wurde ein Landesrat eingerichtet, der die Interessen der Bevölkerung vertreten sollte und der eine beratende Funktion besaß.
+ Präsidenten der Regierungskommission Name Von Bis Nationalität Victor Rault 26. Februar 1920 18. März 1926 Frankreich George Washington Stephens 18. März 1926 8. Juni 1927 Kanada Ernest Wilton 8. Juni 1927 1. April 1932 Vereinigtes Königreich Geoffrey Knox 1. April 1932 1. März 1935 Vereinigtes Königreich
Für die Gerichtsorganisation im Saargebiet siehe dort.
Geschichte Entstehung des Saargebiets Das Gebiet an der Saar im Ersten Weltkrieg Das spätere Saargebiet blieb im Ersten Weltkrieg (1914–1918) von den unmittelbaren Kampfhandlungen weitgehend unberührt. Als eines der bedeutendsten deutschen Industriereviere, unweit der Grenze zu Frankreich gelegen und eng mit der Montanindustrie im von Frankreich beanspruchten Lothringen verbunden, kam der Region jedoch eine kriegswichtige Bedeutung zu. Dies verschärfte sich noch dadurch, dass sich die Westfront ab Herbst 1914 mitten durch das bedeutsame nordfranzösische Kohlerevier zog. Durch die mehrjährigen Kampfhandlungen musste die Förderung dort eingestellt werden und viele Anlagen wurden erheblich beschädigt. Hinzu kamen Demontagen und gezielte Zerstörungen in dem vom Deutschen Reich kontrollierten Teil. Dies führte auf französischer Seite zum Wunsch nach Ausgleich für den erlittenen Verlust an Industrie.
Im November 1917 veröffentlichten die russischen Bolschewiki, die kurz zuvor in der Oktoberrevolution die Macht in Russland übernommen hatten, die Korrespondenz zwischen der französischen Regierung Briand und der Regierung des russischen Zaren Nikolaus II. Dadurch wurde bekannt, dass Frankreich und Russland am 12. Februar 1917 ein geheimes Abkommen geschlossen hatten, in dem unter anderem Frankreich das Territorium an der Saar nach einem Sieg für sich beanspruchte. Der wesentliche Grund hierfür lag in der Abhängigkeit der Industrie in Lothringen von der Kohle aus dem Saargebiet, welche sich aufgrund des schwer beschädigten nordfranzösischen Kohlereviers auf Jahre hinaus nicht ersetzen lassen würde. Die Rückangliederung Elsaß-Lothringens gehörte offiziell zu den Kriegszielen Frankreichs. Damit Frankreich hierdurch nicht in eine erneute Abhängigkeit von Deutschland geriete, sei, so das mit der Untersuchung der Frage beauftragte Comité d’études, auch die Annexion des Kohlereviers an der Saar unumgänglich.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, Band 1, S. 413–414.
Nachdem die militärische Lage für das Deutsche Reich im Verlauf des Jahres 1918 aussichtslos geworden war, stimmte die Reichsregierung schließlich Waffenstillstandsverhandlungen zu. Am 11. November 1918 wurde eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet und der Erste Weltkrieg endete. Gemäß der vereinbarten Bedingungen demobilisierte das Deutsche Reich weite Teile seiner Truppen und zog diese auf das rechte Rheinufer zurück. Die linksrheinischen Gebiete, und damit auch das spätere Saargebiet, wurden von den Alliierten besetzt. Im Februar 1919 begann die Pariser Friedenskonferenz, in der die Siegermächte und ihre Verbündeten unter Ausschluss der besiegten Staaten die Friedensbedingungen aushandelten.
Das Saargebiet in den Pariser Friedensverhandlungen mini|Gebietsverluste Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg (farblich schraffierte Flächen) In diesen Pariser Verhandlungen brachte am 17. März 1919 der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau erstmals den Vorschlag einer Annexion des Saargebiets durch Frankreich ein. Die Angelegenheit wurde im Rat der Vier am 28. März 1919 erneut diskutiert und führte zu einer ernsten Krise. Sowohl Großbritannien als auch die USA lehnten den Anschluss des Saargebiets an Frankreich entschieden ab. Insbesondere US-Präsident Woodrow Wilson wandte sich gegen den Umstand, dass 300.000 deutschsprachige Einwohner im Saargebiet, ohne selbst gefragt zu werden, unter französische Herrschaft kommen sollten. Er sah darin das von ihm nachdrücklich vertretene Selbstbestimmungsrecht der Völker verletzt. Was die Kontrolle der Kohlebergwerke an der Saar anging, zeigten sich beide aufgeschlossener. Der britische Premier David Lloyd George konnte sich ihre dauerhafte Abtretung an Frankreich vorstellen, Wilson brachte hingegen den Vorschlag einer zeitlich befristeten Kontrolle ins Spiel.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, Band 1, S. 414–415.
Die Verhandlungen wurden am Folgetag fortgesetzt, wobei Frankreich einen veränderten Vorschlag einbrachte. Das Saargebiet würde dem geplanten Völkerbund unterstellt, der es dann Frankreich als Mandatsgebiet zur Verwaltung übergebe. Die Kohlebergwerke würden in französischen Besitz übergehen, über die staatliche Zugehörigkeit des Saargebiets würde jedoch erst nach Ablauf einer Frist von 15 Jahren entschieden. Die Bewohner des Saargebiets würden bis dahin ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten, wären jedoch nicht wahlberechtigt für den Reichstag. Alle Bewohner hätten das Recht, zu jedem Zeitpunkt die Annahme der französischen Staatsbürgerschaft zu fordern. Gemeinden, in denen eine Mehrheit der Einwohner Franzosen sei oder in denen der Gemeinderat dies mit Mehrheit beschließe, würden unmittelbar an Frankreich angeschlossen. Nach Ablauf der 15-Jahres-Frist hätten sich alle deutschen Einwohner des Saargebiets verbindlich zur Frage der Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Auch dieser Vorschlag wurde von Großbritannien und den USA abgelehnt. Jedoch einigte man sich am 31. März 1919, die Übertragung der Kohlebergwerke im Saargebiet an Frankreich in den Vertragsentwurf aufzunehmen, unter der Bedingung, dass der freie Verkehr von Waren und Personen zwischen dem Saargebiet und dem Deutschen Reich nicht unterbrochen werden dürfe. Zugleich wurde eine eingesetzt, die die Frage weiter behandeln sollte.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, Band 1, S. 416.