mini|Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und Bundesarchiv-Außenstelle Ludwigsburg am Schorndorfer Torhaus (2015) Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, im Allgemeinen Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen, im Behördenverkehr auch Zentrale Stelle oder Ludwigsburger Zentrale Stelle genannt, trägt Informationen für staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher zusammen, treibt die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voran und bündelt sie. Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren der Länder vom 6. November 1958 gegründet und nahm am 1. Dezember 1958 in Ludwigsburg ihre Arbeit auf. Leiter der Einrichtung ist seit Oktober 2020 Oberstaatsanwalt Thomas Will, der zuvor ihr stellvertretender Leiter gewesen war.
1961 war die „Zentrale Stelle“ Vorbild für die „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen“ in Salzgitter.
Nicht verwechselt werden mit der „Zentralen Stelle“ sollte die bei der Staatsanwaltschaft Dortmund seit dem 1. Oktober 1961 eingerichtete „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“, bei der es sich um eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit entsprechender Zuständigkeit für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen handelt.
Einrichtung und Zuständigkeit Die Einrichtung der Zentralen Stelle erfolgte vor dem Hintergrund des Ulmer Einsatzgruppen-Prozesses von 1957/58, der großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregte. Es wurde offensichtlich, dass ein Großteil derjenigen NS-Verbrechen noch nicht geahndet worden war, denen ausländische Staatsangehörige zum Opfer gefallen waren oder bei denen der Tatort im Ausland lag. Unter den Personen, die die Einrichtung einer Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen vorantrieben, waren der Staatsanwalt Erwin Schüle, Ankläger im Ulmer Einsatzgruppenprozess und später erster Leiter der Zentralstelle, sowie der baden-württembergische Generalstaatsanwalt Erich Nellmann.Annette Weinke: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Vergangenheitsbewältigung 1949-1969, oder: Eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte im Kalten Krieg. Schöningh-Verlag, Paderborn, München u. a., 2002, S. 83, Signatur: PVA 2002.4447, https://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00045087_00001.html?prox=true&phone=true&ngram=true&hl=scan&fulltext=Nellmann&mode=simple&context=Nellmann. Siehe auch: „NS-Verbrechen: Ohne Schelle im Wald“, in: Der Spiegel, Nr. 33/1959, 11. August 1959, https://www.spiegel.de/politik/ohne-schelle-im-wald-a-cfc8ecf9-0002-0001-0000-000042622250. Siehe auch: Andreas Mix: Als die Mörder nicht mehr davonkommen sollten. Vor 50 Jahren wurde in Ludwigsburg die Zentrale Stelle zur Aufklärung der NS-Verbrechen gegründet. Ihr Ziel hat sie auch heute noch nicht vollständig erreicht – aber sie ist ein wertvolles Archiv, in: Frankfurter Rundschau, 28. Januar 2019, https://www.fr.de/kultur/moerder-nicht-mehr-davonkommen-sollten-11559351.html Siehe auch: Kurt Nelhiebel: So war das mit Herrn Oberländer, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2004, S. 1135–1141, S. 1140, https://www.blaetter.de/node/22515/download
Die Zentrale Stelle selbst hatte keine autonomen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbefugnisse und auch keine Weisungsbefugnis. Die von ihr aufgearbeiteten Fälle wurden zur Entscheidung über eine Anklage an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Sie war als Institution der Bundesrepublik vorgeschaltet der Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen. Deren Verfolgung sollte mit ihrer Gründung der Zentralen Stelle gestrafft werden.
Die Besatzungsmächte hatten sich nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 darauf beschränkt, die Verbrechen zu verfolgen, denen ihre eigenen Staatsangehörigen sowie die Bürger verbündeter Staaten zum Opfer gefallen waren. Deutschen Gerichten war es bis 1951 – zeitweilig erst durch Sondergenehmigung – gestattet worden, nationalsozialistische Verbrechen gegenüber deutschen Staatsbürgern zu ahnden. Als die Alliierten sich zurückzogen, tat sich eine Lücke in der Zuständigkeit auf. Oft fühlten sich die Staatsanwälte auch nicht zuständig, weil Tatorte im Ausland lagen und die gemeinschaftlich handelnden Täter unterschiedliche Wohnsitze angenommen hatten. Nun sollte diese Lücke geschlossen und die bislang kaum ermittelten Verbrechen in den östlichen Gebieten geahndet werden.
Die Zuständigkeit wurde bei ihrer Gründung in Richtlinien zur Verwaltungsvereinbarung der Landesjustizminister festgelegt. Sie sollte sich um „NS-Verbrechen“ kümmern, Kriegsverbrechen aufzuklären gehörte nicht zu ihren Aufgaben. Damit wurden auf dem Verwaltungsweg zwei Verbrechenstatbestände festgelegt, die im Strafgesetzbuch nicht unterschieden wurden. Es sollten Straftaten aufgeklärt werden, die in Konzentrationslagern, Ghettos und in Lagern für Zwangsarbeit von Einsatzkommandos und Einsatzgruppen begangen worden waren. Bei der Neuformulierung der Richtlinien zur Verwaltungsvereinbarung 1965 wurde wiederum ausdrücklich festgelegt, dass die Zentrale Stelle keine Kriegsverbrechen aufzuklären habe. Trotzdem leitete die Zentrale Stelle über 1000 Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Wehrmacht, vor allem des Heeres ein. Kein einziges der Verfahren führte zu einer Anklageerhebung, sie wurden eingestellt. Der ehemalige Leiter der Zentralen Stelle, Oberstaatsanwalt Alfred Streim, urteilte, die strafrechtliche Aufklärung von Verbrechen der Wehrmacht sei „insbesondere aus politischen Gründen unterblieben“.Wolfram Wette: Die Wehrmacht. Feindbilder, Vernichtungskrieg, Legenden. Frankfurt 2005, ISBN 3-596-15645-9, S. 240. Die Historikerin Annette Weinke sieht in den Begrenzungen der Ludwigsburger Zentralstelle auf Vorermittlungen und ihre Verpflichtung, den Fall danach an die regional zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben, einen „kardinalen Geburtsfehler“ der Einrichtung, der die Strafverfolgung und Verurteilung der Täter massiv erschwert habe.Annette Weinke: Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958–2008 (Forschungsstelle Ludwigsburg; 13), Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-21950-6, S. 28.
Personelle Ausstattung, Leiter der Dienststelle Zur Zeit der größten Arbeitsbelastung zwischen 1967 und 1971, als jeweils gleichzeitig mehr als 600 Vorermittlungsverfahren zu bearbeiten waren, betrug der Personalbestand der Zentralen Stelle 121 Mitarbeiter, davon 49 Staatsanwälte und Richter. 2020 verfügte die Zentrale Stelle neben dem Behördenleiter über sieben Dezernenten und weitere 13 Mitarbeiter.Angaben zum Personalbestand auf der Website der Zentralen Stelle, abgerufen am 30. Oktober 2020.
Ursprünglich war die Zentrale Stelle nur mit zehn Staatsanwälten besetzt. Die Sollstärke betrug 50 Staatsanwälte und Richter.Hinweis bei: Rudolf Wiethölter, Rechtswissenschaft, Fischer, Frankfurt/M. 1968, S. 151 f. Ungeachtet seiner SA und NSDAP-Zugehörigkeit wurde Erwin Schüle, „eine schillernde Persönlichkeit“, 1958 der erste Behördenleiter.Wolfram Wiesemann, 50 Jahre Aufklärung von NS-Verbrechen, in: Einsicht 01, Bulletin des Fritz Bauer Instituts, 1 (2009), S. 61. Er trat zum 1. September 1966 zurück, nachdem seine Mitgliedschaft in der SA und der NSDAP öffentlich bekannt geworden war.Dazu siehe: Annette Weinke: Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958–2008, Darmstadt 2008. Sein Nachfolger Adalbert Rückerl leitete etwa zwanzig Jahre lang die Behörde und wurde 1984 durch Alfred Streim abgelöst, der das Amt bis 1996 leitete, ehe es Willi Dreßen übernahm. Von Herbst 2000 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende September 2015 wurde die Zentrale Stelle von Kurt Schrimm geleitet, der zuvor bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig war und Anfang der 1990er Jahre im Verfahren gegen den NS-Kriegsverbrecher Josef Schwammberger vor dem Landgericht Stuttgart die Anklage vertrat. Am 13. Oktober 2015 gab der baden-württembergische Justizminister bekannt, dass Jens Rommel Schrimm im Amt nachfolgt. Jens Rommel wurde aber schon im Februar 2020 zum Bundesrichter ernannt und verließ Ludwigsburg wieder. Sein Nachfolger als Leiter der Behörde wurde nach 17-jähriger Tätigkeit als Ermittler der Zentralen Stelle im Oktober 2020 Oberstaatsanwalt Thomas Will.Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Mitteilung vom 12. Oktober 2020: Oberstaatsanwalt Thomas Will wird neuer Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg
Entwicklung und Ergebnisse Im Jahr 1958 wurde auf die Initiative von Fritz Bauer, Generalstaatsanwalt in Hessen, ein Konvolut von 100 000 Fahndungsakten nicht ans Bundesarchiv, sondern an die Zentrale Stelle in Ludwigsburg übergeben. Die Vereinten Nationen (UNO) übergaben ebenso eine Fahndungsliste mit 30 000 neuen Tatverdächtigen.Knud von Harbou: Schmerzliches Vermächtnis in Süddeutsche Zeitung. 11. Oktober 2021, S. 15
1964 sowie 1966 wurden die Zuständigkeiten der Zentralen Stelle ausgeweitet. Während zuvor der Tatort im Ausland die Zuständigkeit begründete, wurden jetzt auch Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Gebiet der Bundesrepublik eingeleitet. Später wurden auch Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen verfolgt.
Schwerpunkt der Arbeit in den 1970er Jahren
Die Zentrale Stelle versuchte in den frühen 70er Jahren, der Weitergabe und Durchführung des Kommissarbefehls nachzugehen. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch ein Großteil der Verdächtigen bereits verstorben. Weitere Untersuchungspunkte waren verschiedene zentrale Befehle des Oberkommandos der Wehrmacht und des Oberkommandos des Heeres: der Nacht- und Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941 (Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in besetzten Gebieten) der Kommandobefehl vom 7./18. Oktober 1942 (Befehl über die Behandlung feindlicher Terror- und Sabotagetrupps) der Kugel-Erlass vom 2./4. März 1944 (Anordnung von Maßnahmen gegen wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere mit Ausnahme britischer und amerikanischer Kriegsgefangener) der Befehl über Maßnahmen gegen Überläufer und deren Angehörige vom 19. November 1944
Die Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen der NS-Zeit wurde keineswegs von allen Seiten begrüßt und gefördert. Der Ludwigsburger Bürgermeister Anton Saur befand die Einrichtung als rufschädigend für das Ansehen der Stadt. Regierungsvertreter untersagten Mitarbeitern bis zum Jahre 1964, Archive in Osteuropa zu besuchen, vorgeblich, weil dort gefälschtes Material untergeschoben werde. Als 1965 die Verjährung von Mord drohte, und damit die Möglichkeit, dass untergetauchte NS-Verbrecher wieder auftauchen könnten, erhielt die Zentrale Stelle, deren Anträge von der Bundesregierung stets überheblich und anmaßend zurückgewiesenMicha Brumlik, Doron Kiesel, Cilly Kugelmann: Jüdisches Leben in Deutschland seit 1945. Athenaeum Vlg., Frankfurt 1986, ISBN 3-7610-0396-X. worden waren, die Erlaubnis, auch Archive in Osteuropa zu nutzen. Eine große Gruppe von Ermittlern reiste nach Warschau und unterbrach damit die Verjährung. Der frühere Generalbundesanwalt Max Güde bezeichnete noch 1968 Staatsanwälte, die aus Moskau Material abholten, als „unsere Idioten“.