Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Grundsätzlich und semantisch wird jede Ehe einmal geschieden, spätestens mit dem Tod eines der Ehegatten; dieser Sachverhalt kommt z. B. in der historisch gewachsenen Eheschließungsformel zum Ausdruck („… bis dass der Tod euch scheidet“). Allerdings wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch – und insbesondere in juristischer Hinsicht – verengt auf die Auflösung einer Ehe zu Lebzeiten beider Partner verstanden.
Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den PhilippinenAuf den Philippinen gibt es höchstens mit gewissen Einschränkungen für Muslime ein Scheidungsrecht. und der Vatikanstadt möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein.
Eine wirksam geschlossene Ehe kann grundsätzlich auf dreierlei Weise beendet werden:
Tod eines der Ehegatten („… bis dass der Tod euch scheidet“), Scheidung (im engeren Sinne) zu Lebzeiten beider Partner oder Aufhebung aufgrund einer nachträglichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben waren.
In allen vorgenannten Fällen wird davon ausgegangen, dass die Ehe zumindest eine Zeitlang rechtlich Bestand gehabt hat. Hiervon zu unterscheiden sind diejenigen Fälle, bei denen eine Eheschließung zwar formell stattfand, jedoch durch eine Nichtigerklärung (Staatsrecht) oder Annullierung (Kirchenrecht) als von vornherein ungültig erklärt wird. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften dagegen werden nicht geschieden, sondern aufgehoben ( LPartG). Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf.
Scheidungsrecht in einzelnen Staaten
Europa Deutschland: Ehescheidung (Deutschland) Österreich: Ehescheidung (Österreich) Schweiz: Ehescheidung (Schweiz) Italien: Eine Besonderheit des Rechts in Italien ist die Umwandlung einer richterlich verfügten Trennung von Tisch und Bett in eine Auflösung der Ehe durch Scheidung.OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2013 – Az.: Liechtenstein: In Liechtenstein besteht neben der Scheidung die Möglichkeit der Trennung der Ehe.
Afrika Namibia: Ehescheidung (Namibia)
Asien China: Ehescheidung (China) Japan: Ehe und Scheidung in Japan Türkei: Ehescheidung (Türkei)
Geschichte Die folgende Tabelle enthält Angaben über die erstmalige Einführung von Gesetzen, die allen Staatsangehörigen – unabhängig von Geschlecht oder Religionszugehörigkeit – zumindest theoretisch Zugang zur Möglichkeit einer Ehescheidung gab. In vielen Fällen blieben auch danach faktisch sehr hohe Hürden, wie z. B. Regelungen nach dem Verschuldensprinzip, die Scheidungen insbesondere für Frauen oftmals systematisch erschwerten. Einführung der landeseinheitlichen zivilrechtlichen Ehescheidung in ausgewählten Ländern Land Jahr der Einführung der Zivilehe Jahr der Einführung einer Scheidungsmöglichkeit Gesetzliche Grundlage, Quellen und Anmerkungen 1794 (Preußen)1875 (Reich), 1876, in den protestantischen Staaten seit der Reformation Allgemeines Landrecht für die Preußischen StaatenGesetz über die Eheschließung 1938 1938 Übernahme des deutschen Rechts, nach dem im März 1938 erfolgten „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich, mittels Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. RGBl. I S. 807, Nr. 106 vom 8. Juli 1938 1874 1907 Zivilgesetzbuch 1792 1792; 1884 In Frankreich wurde die zivilrechtliche Ehescheidung erstmals während der Französischen Revolution eingeführt (20. September 1792). Mit der Rückkehr zur Monarchie 1816 wurde sie wieder abgeschafft. Erst mit dem Ehescheidungsgesetz vom 27. Juli 1884 wurde sie in den Code civil wieder aufgenommen. 1836 1857 Matrimonial Causes Act von 1857. Zivilehen wurden im Vereinigten Königreich erstmals mit dem Marriage Act of 1836 möglich. Bis zum Matrimonial Causes Act von 1857 war eine Scheidung nur durch einen Parlamentsakt möglich, der wegen seiner hohen Kosten nur für sehr Reiche in Betracht kam. Danach war der Londoner High Court das einzige Gericht des Landes, vor dem Ehen geschieden werden konnten. Es galt das Verschuldensprinzip: Männer konnten Ehebruch als Scheidungsgrund geltend machen, während Frauen über Ehebruch hinaus einen erschwerenden weiteren Grund wie Vergewaltigung oder Inzest vorbringen mussten. Mit dem Matrimonial Causes Act von 1923 kam es zu einer Gleichstellung der Geschlechter bei der Scheidung. Der Matrimonial Causes Act von 1937 führte die Scheidungsgründe der Grausamkeit, des Verlassens und der unheilbaren Geisteskrankheit neu ein. Es folgten der Divorce Reform Act von 1969 und der Matrimonial Causes Act von 1973. Die Scheidungsgründe der Grausamkeit (nun als unreasonable behaviour bezeichnet) und des Verlassens bestanden darin weiter fort; auch ohne explizite Scheidungsgründe konnten danach aber auch Paare geschieden werden, wenn sie (über die Trennung strittig) fünf oder (einvernehmlich) zwei Jahre getrennt gelebt hatten. Scheidungen konnten erstmals auch bei lokalen Amtsgerichten beantragt werden. Endgültig wurde das Verschuldensprinzip mit dem Family Law Act von 1996 abgeschafft. 1864 1995 In Irland wurde die Möglichkeit der Scheidung durch die 15. Verfassungsänderung eingeführt. Diese Verfassungsänderung wurde in einer Volksabstimmung mit knapper Mehrheit (50,25 % dafür und 49,75 % dagegen)Mehrheit der Iren stimmt für Recht auf Scheidung, Die Welt vom 27. November 1995 gebilligt. 1986 war ein Versuch der Regierung, die Verfassung in diesem Sinn zu ändern, noch an einer Volksabstimmung gescheitert. 1809; 1866 1970 In Italien wurde die Scheidung gegen den Widerstand der Katholischen Kirche parlamentarisch ermöglicht und diese Entscheidung in einem Referendum 1974 bestätigt.taz:Und führe Politiker nicht in Versuchung 1975 2011 Malta erlaubte erst ab Juli 2011 als letzter Staat der EU die Ehescheidung. In einem Referendum im Mai 2011 befürwortete die Bevölkerung mehrheitlich die Einführung der Scheidung in Malta.Abstimmung auf Malta. Bürger sprechen sich für Scheidungen aus. In: Stern, 29. Mai 2011. 1792; 1850 1811Einführung des französischen Code civil (nach der Einverleibung der Niederlande ins napoleonische Frankreich) 1946 1946 Scheidungen wurden erst nach der Gründung der Volksrepublik Polen möglich, gleichzeitig mit der Einführung einer einheitlichen weltlichen Personenstandsregistrierung. 1865 1865 In Rumänien waren Ehe und Ehescheidung seit 1865 durch den französisch beeinflussten Civil Code (Codul civil al României) geregelt. 1734 1734 Das 1734 års lag (Civil Code of 1734) bestimmte, dass die christliche Heirat die einzige rechtlich gültige Form der Eheschließung sei; eine Scheidung war möglich bei Ehebruch und bei willentlichem Verlassen. Seit 1987 sind Ehe und Scheidung in einem selbstständigen Gesetzbuch (Äktenskapsbalken) geregelt; die Eheschließung muss seitdem vor einem Standesbeamten (Vigselförrättare) erfolgen, wobei neben Verwaltungsangestellten auch Priester zum Standesbeamten bestellt werden können. Als Scheidungsgrund genügt der Wunsch mindestens eines der Ehepartner, geschieden zu werden; es müssen bestimmte Bedenk- und Trennungszeiten eingehalten werden. 1889 1932; 1981 In Spanien war die zivilrechtliche Scheidung erstmals 1932 möglich geworden. Nach seiner Machtübernahme im Jahre 1936 schaffte Diktator Franco sowohl die Zivilehe als auch die Ehescheidung wieder ab. Erst am 24. Juni 1981 wurde im spanischen Parlament wieder ein Gesetz verabschiedet, das Scheidungen erlaubte. 1894 1894 Act XXXI von 1894. 1939 Das 1971 selbstständig gewordene Land übernahm die rechtliche Regelung der Scheidung von Pakistan, aus dem es hervorgegangen ist (Dissolution of Muslim Marriages Act). 1954 1954 Special Marriage Act, 1954. In Indien existieren daneben vielfältige weitere Gesetze, die Ehescheidungen bei den Angehörigen verschiedener Glaubensgemeinschaften regeln. 1974 Im größten muslimischen Land der Erde können Frauen und Männer seit 1974 eine Scheidung beantragen. Bis dahin hatten nur Männer einen solchen Antrag stellen können. 1898 1898 Die zivilrechtliche Ehe nach europäischem Vorbild, einschließlich der Möglichkeit der Scheidung, wurde in Japan 1898 mit dem Meiji Civil Code (明治民法) eingeführt. Traditionsrechtlich waren Scheidungen schon vorher möglich und auch weithin verbreitet. Die Ehe ist in Japan traditionell eine Zivilehe (siehe Koseki). 1939 Dissolution of Muslim Marriages Act (1889) - In den Philippinen, die zu diesem Zeitpunkt noch eine spanische Kolonie waren, trat 1889 der spanische Civil Code in Kraft. Scheidungen sind im philippinischen bürgerlichen Recht bis heute nicht vorgesehen. Ein Civil Code wurde 1889 eingeführt; das darin dargelegte Konzept einer zivilrechtlichen Ehe wurde angesichts der sehr starken Stellung der katholischen Kirche aber nie voll implementiert. 1917 Die zivilrechtliche Ehescheidung wurde in Russland erstmals am 19. Dezember 1917 durch ein Sowjet-Gesetz möglich. Bis dahin waren Scheidungen dort unter die Gerichtsbarkeit der sehr scheidungsfeindlichen Russisch-Orthodoxen Kirche gefallen. 1946 Die zivilrechtliche Scheidung wurde 1946 in Serbien durch das Ehegesetz eingeführt.Marriage and Divorce in Serbia Vladisavljevic Law Office – Advokat Beograd. In: Advokatiubeogradu.rs, 6. Dezember 2020, abgerufen am 19. Mai 2021. Davor war eine Scheidung nach dem serbischen Zivilgesetzbuch ab 1844 möglich, unterlag jedoch der Gerichtsbarkeit der Kirche. Serbischen Zivilgesetzbuch 1844 (auf Serbisch). In: sr.wikisource.org, abgerufen am 19. Mai 2021. 1926 1926 Reform des türkischen Civil Code; im bis dahin geltenden religiös bestimmten Recht hatten nur Männer eine Scheidung betragen können. Im 2001 verabschiedeten Türkischen Zivilgesetzbuch gilt das Zerrüttungsprinzip. 1950 In der Volksrepublik China waren Ehescheidungen auf der Grundlage des am 1. Mai 1950 verabschiedeten Neuen Ehegesetzes (新婚姻法) fast von der Gründung dieses Staates an möglich. Bereits in der Zeit der Tang-Dynastie hatten im Kaiserreich China Gesetze bestanden, die eine Scheidung ermöglichten. 1970 Matrimonial Causes Act (heute: Cap. M7 Laws of the Federation 2004) 1890 1977 Gesetz 6.515 vom 26. Dezember 1977. Der Civil Code von 1916 hatte unter sehr eingeschränkten Bedingungen eine Annullierung erlaubt. 1884 2003/2004 Chile ermöglichte als letzter südamerikanischer Staat die Scheidung. Eine Wartefrist von 270 Tagen bis zu einer erneuten Heirat, die ausschließlich für Frauen galt, wurde im September 2020 abgeschafft. 1967 1968 Ein einheitliches Scheidungsrecht erhielt Kanada mit dem Divorce Act of 1968. Bis dahin galt in den meisten seiner Provinzen und Territorien ein Scheidungsrecht, das auf dem britischen Matrimonial Causes Act of 1857 basierte. 1859 18701870 Código Civil Federal; das 1859 vorausgegangene Law of Civil Matrimony hatte eine Trennung des Eherechts vom Kirchenrecht bestimmt, Ehescheidungen aber noch nicht erlaubt. 1776 1776 In den Vereinigten Staaten fällt das Familien- und damit das Scheidungsrecht nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die der Bundesstaaten. In allen Bundesstaaten waren Scheidungen von Anfang an möglich. Die großen politischen Bewegungen zum Scheidungsrecht, die sich vom 19. Jahrhundert an formierten, zielten auf eine Liberalisierung des Scheidungsrechts, insbesondere auf die Abschaffung des Verschuldensprinzips.
Wirtschaftliche Aspekte